Der Rechtsvertreter des Berufungsführers reichte eine detaillierte Kostennote ein, welche ein Honorar von Fr. 8‘520.00 (28.42 Stunden), eine Auslagenpauschale von Fr. 255.60 (3%) und damit einen Gesamtaufwand von Fr. 9‘477.60 (inkl. MWST von 8 %) ausweist (KG-act. 10/1). In dieser Kostennote sind 2 Stunden für das Verfassen der 5-seitigen Berufungserklärung und 11.75 Stunden für das Verfassen der 13-seitigen Berufungsbegründung aufgeführt. Die ausführliche Berufungserklärung erscheint aufgrund der nachgereichten Begründung als unnötig und auch der geltend gemachte Aufwand für das Verfassen der Berufungsbegründung als unangemessen hoch.