Ausgehend von der verschuldensangemessenen (Gesamt-)Zusatzstrafe von 8 Tagessätzen zu Fr. 1‘150.00 – mithin Fr. 9‘200.00 – darf innerhalb dieser die Verbindungsbusse nicht mehr als ein Fünftel, also Fr. 1‘840.00, ausmachen. Folglich ist die Geldstrafe auf 7 Tagessätze zu Fr. 1‘150.00 zu reduzieren und mit einer Busse von Fr. 1‘500.00 zu verbinden. Bei schuldhaftem Nichtbezahlen ist die Ersatzfreiheitsstrafe auf 1 Tag festzulegen.