In einem Urteil aus dem Jahr 2001 stellte das Bundesgericht eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest. Das nicht übermässig komplexe Verfahren dauerte zwischen Eingang der Anzeige und Versand des zweitinstanzlichen Urteils rund neun Jahre und betraf insbesondere Vermögensdelikte. Eigentliche Verzögerungen erlitten habe das Verfahren bei zwei Verfahrensschritten, die zusammen rund vier Jahre benötigt hätten und eine schwerwiegende Verletzung des Beschleunigungsgebots bedeuten würden.