173 StGB, in: Niggli/Wiprächtiger [Hrsg.], Basler Kommentar, Strafrecht II, Art. 111−392 StGB, 3. A., Basel 2013, N 5 zu Art. 179 StGB, N 19 f. zu Vor Art. 173 StGB). Aus den vom Berufungsführer genannten Textpassagen kann folglich keine Einwilligung des Berufungsführers in die Ehrverletzung abgeleitet werden. Der vom Berufungsführer beantragte Freispruch wegen „Einwilligung“ des Berufungsgegners in die Ehrverletzung (KG-act. 3, Ziff. 3 f.) ist mithin abzuweisen.