Urteil 6B_983/2010 des Bundesgerichts vom 19. April 2011 E. 4.4.1). Äusserungen, die sich lediglich eignen, jemanden in anderer Hinsicht, zum Beispiel als Geschäfts- oder Berufsmann, als Politiker oder Künstler in der gesellschaftlichen Geltung herabzusetzen, sind nicht ehrverletzend im Sinne von Art. 173 ff. StGB (Urteil 6B_683/2016 des Bundesgerichts vom 14.03.2017 E. 1.3). Voraussetzung ist aber, dass die Kritik an den strafrechtlich nicht geschützten Seiten des Ansehens nicht zugleich die Geltung der Person als ehrbarer Mensch trifft (BGE 119 IV 44 S. 47 E. 2a; Kantonsgericht Schwyz 18