318 StPO). Das Begründungserfordernis will sicherstellen, dass das urteilende Gericht Kenntnis über die Gründe hat und diese berücksichtigen sowie würdigen kann, wenn die Partei ihren abgelehnten Beweisantrag im Hauptverfahren wiederholt (Sollberger, Kommentierung des Art. 318 StPO, in: Goldschmid/Maurer/Sollberger [Hrsg.], Kommentierte Textausgabe zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO], Bern 2008, S. 308). Kantonsgericht Schwyz 11