H. Die Berufungsgegnerin beantragte die Abweisung der Berufung unter Kostenfolge zulasten des Berufungsführers. Zur Begründung verwies sie auf die Erwägungen im angefochtenen Urteil (KG-act. 13). Der Berufungsgegner reichte innert Frist keine Berufungsantwort ein (KG-act. 14);- in Erwägung: