D. Gegen dieses Urteil meldete der Berufungsführer am 28. Juni 2017 Berufung an (KG-act. 1). Mit Eingabe vom 3. August 2017 liess der Berufungsführer seine Berufungserklärung einreichen und ersuchte um die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens, da vorwiegend Rechtsfragen zu entscheiden seien. Er stellte folgende Anträge (KG-act. 3):