Die Busse ist zu bezahlen. 4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus Gebühr Fr. 2‘000.00 Untersuchungskosten Fr. 860.00 betragen Fr. 2‘860.00 Kantonsgericht Schwyz 5 5. Die Verfahrenskosten von Fr. 2‘860.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 6. [Rechtmittel]. 7. [Zufertigung].