1. Der Beschuldigte sei freizusprechen. 2. Die Kosten seien auf die Gerichtskasse zu nehmen. 3. Der Angeklagte sei für seine Anwaltskosten angemessen zu entschädigen. Eventualantrag: Im Falle eines Schuldspruchs sei im Sinne von Art. 49 Abs. 2 StGB eine angemessene Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts D.________ vom 12.01.2015 auszufällen. C. Mit Urteil SEO 16 31 vom 19. Juni 2017 erkannte der Einzelrichter am Bezirksgericht G.________ wie folgt: