in die Nähe der nationalsozialistischen Ideologie rückte bzw. die Art seiner Strafuntersuchungsführung auf die gleiche Stufe wie die Verbrechen des NS-Regimes stellte ("vergleichbar mit der Au[s]schwitzrampe", "selektioniert''), seine ethische Integrität in Abrede stellte ("als kriminelle Hure […] vorverurteilte", "fehlen offensichtlich die charakterlichen Eigenschaften für das Amt eines Untersuchungsrichters) und ihm ein strafbares Verhalten, namentlich Amtsmissbrauch im Sinne von Art. 312 StGB, vorwarf ("[...] vorsätzlich [...] böswillig und aus rassistischen Gründen seine amtliche Stellung missbraucht"). A.______