" - "Dem Kläger fehlen offensichtlich die charakterlichen Eigenschaften für das Amt eines Untersuchungsrichters." Mit diesen Formulierungen verletzte A.________ die Ehre bzw. den Ruf als ehrbarer Mensch von C.________ gegenüber Dritten, namentlich Mitarbeitern des Bezirksgerichts G.________ und Rechtsanwalt E.________, indem er C.___