3.1 Die Untersuchungskosten im Betrag von Fr. 7'509.80 werden im Umfang von Fr. 1‘240.00 dem Beschuldigten auferlegt. Im Übrigen gehen sie zu Lasten des Bezirks. Kantonsgericht Schwyz 17 3.2 Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten bestehend aus Gerichtsgebühren Fr. 4'000.00, Ausfertigungsgebühr Fr. 504.90, Auslagen/Zustellgebühr Fr. 780.00 und Übersetzungskosten Fr. 952.70, total Fr. 6'237.60, werden im Betrag von Fr. 600.00 dem Beschuldigten auferlegt. Im Übrigen gehen sie zu Lasten des Bezirks.