Auch die aufgrund von fünf Kostennoten im Berufungsverfahren geforderte Entschädigung von insgesamt Fr. 11‘772.95 ist für die verbleibenden beiden Schuldpunkte offensichtlich übersetzt (etwa der Aufwand allein für die Berufungserklärung von gegen acht Stunden oder die Abfassung einer E-Mail an den Klienten vom 3. Februar 2017 von zweieinhalb Stunden). Im Berufungsverfahren erscheint unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Verteidigung sich mit den Sachverhalten in Anklageziffern 2 und 3 nach den erstinstanzlichen Schuldsprüchen eingehend befassen musste, ebenfalls eine Entschädigung von insgesamt Fr. 6‘000.00 angemessen, so