wissentlich und willentlich ernstliche Nachteile an, welche er letztlich jedoch nicht ausführte. Durch das in Aussicht gestellte Reaktivieren seiner früheren Beiträge im Internet beabsichtigte A.________ D.________ zu beeinflussen und gefügig zu machen. Er ging davon aus respektive nahm damit zumindest in Kauf, dass D.________ die Androhungen ernst nehmen würde und dass diese ihn dazu bringen könnten, der letztlich gescheiterten Vergleichsvereinbarung samt Rückzug des Strafantrags zuzustimmen.