fühlte sich durch die E-Mail von A.________ unter Druck gesetzt und dazu gedrängt, den diskutierten Konditionen von A.________ zu folgen und den Vergleichsvorschlag samt Rückzug des Strafantrags zu akzeptieren, zumal A.________ durch das erneute Aufschalten der alten Anschuldigungen im Internet seinen bereits ramponierten Ruf weiter schädigen würde. Um einen Abschluss einer Vergleichsvereinbarung und den damit verbundenen Rückzug des Strafantrags zu erreichen, drohte ihm A.________ wissentlich und willentlich ernstliche Nachteile an, welche er letztlich jedoch nicht ausführte.