Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse beträgt 12 Tage. 3.1 Die Untersuchungskosten im Betrag von Fr. 7'509.80 werden im Umfang von Fr. 6'000.00 dem Beschuldigten auferlegt. Im Umfang von Fr. 1 '509.80 werden sie auf die Staatskasse genommen. 3.2 Die übrigen Verfahrenskosten bestehend aus: a) Gerichtsgebühren Fr. 4'000.00 b) Ausfertigungsgebühr Fr. 504.90 c) Auslagen/Zustellgebühr Fr. 780.00 d) Übersetzungskosten Fr. 952.70 total Fr. 6'237.60 werden zu 60% (Fr. 3'742.55) dem Beschuldigten auferlegt.