1.2 Das Verfahren betreffend die Anklagepunkte 1a) und 1b) wird aufgrund eingetretener Verjährung eingestellt. 1.3 Das Verfahren betreffend Anklagepunkt 3) (recte: 1 c)) wird aufgrund Rückzugs des Strafantrags eingestellt. 2.1 Der Beschuldigte wird mit einer Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu Fr. 460.00 (total Fr. 22'080.00) und mit einer Busse von Fr. 5'520.00 bestraft. 2.2 Der Vollzug der Geldstrafe wird bei einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben. 2.3 Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse beträgt 12 Tage.