C. Am 27. April 2016 klagte die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln A.________ beim Bezirksgericht Höfe wegen gegen D.________ sowie zwei weitere Personen gerichteter Forumsbeiträge der mehrfachen üblen Nachrede (Anklageziffer bzw. -punkt 1), wegen der E-Mail vom 19. August 2015 an D.________ der versuchten Nötigung (Ziff. 2) und wegen der Auseinandersetzung mit E.________ der Nötigung an (Ziff. 3). Mit Urteil vom 2. November 2016 erkannte das Bezirksgericht: