Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln, Postfach 128, 8832 Wollerau, Anklagebehörde und Berufungsgegnerin, vertreten durch Staatsanwalt C.________, sowie 1. D.________ 2. E.________, vertreten durch Rechtsanwalt F.________, Privatkläger und Berufungsgegner, betreffend versuchte Nötigung und Nötigung (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Höfe vom 2. November 2016, SGO 2016 2);- hat die Strafkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben: