betreffend Beschimpfung, Drohung, versuchte Nötigung, versuchte Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 9. Juni 2017, SGO 2017 8);- hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass der Beschuldigte gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 9. Juni 2017 fristgerecht Berufung anmelden (Vi-act. 35) und innert Frist nach Zustellung des begründeten Entscheids beim Kantonsgericht Schwyz schriftlich Berufung erklären liess (KG-act. 1 und 4);