betreffend Unterlassung der Nothilfe, vorsätzliches pflichtwidriges Verhalten bei Unfall (Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz vom 10. April 2017 (recte wohl: 7. April 2017), SEO 2017 1);- hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass die Staatsanwaltschaft Innerschwyz gegen das im Dispositiv eröffnete Urteil der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz vom 7. April 2017 fristgerecht Berufung anmeldete (Art. 399 Abs. 1 StPO);