6. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), Rechtsanwalt D.________ (3/R) und die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), die Staatsanwaltschaft March (1/A), die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an das Amt für Justizvollzug (1/R, zum Inkasso und Vollzug), die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten), an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv) und mit Formular an die KOST. Namens der Strafkammer Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Die Gerichtsschreiberin Versand 29. August 2018 kau