2. Der Beschuldigte wird mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu Fr. 320.00 bestraft. 3. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 4. Die geltend gemachten Zivilansprüche werden auf den Zivilweg verwiesen. 5. Die Verfahrenskosten von Fr. 5'500.00 (inkl. Untersuchungskosten von Fr. 3'391.50) werden dem Beschuldigten auferlegt.