bzw. muss eine allfällige Wegweisung verhältnismässig sein (Delnon/Rüdy, a.a.O., N 30 zu Art. 186 StGB). Es stellt sich die Frage, was bei privaten Gebäuden zu gelten hat, die – wie der F.________ ‒ einer breiten Öffentlichkeit (zu einem bestimmten Zweck) zugänglich sind und zur Benutzung offen stehen. Kantonsgericht Schwyz 30