bb) Die Verteidigung erachtet die Drohung mit der Strafanzeige demgegenüber als strafrechtlich irrelevant. Sie beanstandet in diesem Zusammenhang, dass der Vorderrichter bei der Prüfung der Verfehlungen einzig auf die Aussagen der Privatkläger sowie der Zeugen I.________ abgestellt habe. Im Kantonsgericht Schwyz 24