14). J.________ gab auf die Frage, ob sie etwas von einem Hausverbot wisse, lediglich zu Protokoll, dass sie Kunden, die der Privatkläger ins Bistro gebracht habe, verloren hätten, als der Beschuldigte diesem ein Hausverbot erteilt habe (Vi-act. 29 Frage 134). Von einer Unterredung der Mieter im Erdgeschoss – wozu sie als Mieter der „G.________“ wohl auch gehört hätten – hinsichtlich der zu treffenden Möglichkeiten gegen die Privatkläger oder einen entsprechenden Auftrag zum Erlass der umstrittenen Hausverbote an den Beschuldigten ihrerseits oder von Seiten der anderen Mieter erwähnte die Zeugin I.