Und natürlich sei es sehr schade gewesen, dass sie ihre ehemaligen Stammgäste vom Bistro nicht mehr habe treffen können bzw. viel weniger gesehen habe. Zwischen ihrem Wegzug von X und dem Hausverbot seien sie sehr häufig im F.________ gewesen und hätten oft auch die Znüni- oder Mittagspause in der „G.________“ verbracht sowie sich mit Bekannten auf einen Kaffee getroffen (Vi-act. 29 Fragen 53 ff.). Die Zeugin J.________ bestätigte, dass die Privatkläger sehr gute Kunden im Bistro waren. Am Anfang seien sie nicht so oft, später aber viel gekommen. Sie hätten zu ihren Stammgästen gehört. Der Privatkläger sei ein sehr wichtiger Kunde gewesen.