bb) Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Privatkläger zu Protokoll, im F.________ sei ihr Arzt, Tierarzt, Coiffeur und Bäcker sowie ihr Lebensmittelladen, gewesen. Teilweise hätten sie zudem Firmenkonten bei der dortigen Bank gehabt. Er sei im Ausgang in die „G.________“ gegangen und habe dort Freunde sowie Geschäftspartner getroffen. In X sei im Feuerwehrgebäude das Büro ihrer Firma gewesen und er habe zudem – bis heute ‒ eine verantwortungsvolle Position bei der dortigen Feuerwehr. Von daher ha- Kantonsgericht Schwyz 15