10, Beilage 1/2). Die Verteidigung stützt sich weiter im Wesentlichen auf das Argument, es gäbe auch in der Gemeinde Schübelbach (Siebnen, Schübelbach und Buttikon) einen Tierarzt, einen Bäcker, einen Coiffeur, eine Bank und in Richtung X „AB.________“ (mit Verweis auf KG-act. 10, Beilagen 1/3-1/5). Abstrus sei schliesslich die Behauptung der Privatkläger, ihr Lebensmittelpunkt befinde sich trotz Umzugs nach Uznach noch in X.