_, Angaben zum „Krach“ zwischen ihnen und den Privatklägern machen können, zu welchem es im Oktober 2012 gekommen sei, als die Privatkläger noch Betreiber der „G.________“ gewesen seien, und bei welchem der Privatkläger gegenüber V.________ und U.________ ausfällig geworden sei. Wie aber von der Verteidigung selbst vorgebracht, intervenierte sogar der Beschuldigte – ob auf Wunsch der Privatkläger oder nicht ‒ auf ziemlich deutliche Art und Weise persönlich beim Ehepaar U.________; zudem war auch der Beschuldigte „nicht glücklich über die Situation“ (vgl. Vi-act. 29, Beilagen 8 und 10 zum Plädoyer der Verteidigung). Die Gründe für den angeblichen „Krach“ zwischen Y.___