Das sei damals ein sehr grosses Thema gewesen, als sie hätten aufhören wollen. Er habe gemeint, ob es einen Einfluss gehabt habe, ob sie vielleicht etwas gesagt hätten, das ihre Meinung in diese Richtung gesteuert habe. Aber das sei nicht der Fall gewesen, es sei ihre geschäftliche und finanzielle Entscheidung gewesen. Das Potential vom Betrieb selber sei einfach nicht da gewesen. Es sei keine emotionale Entscheidung gewesen, wie man dem so sage (Vi-act. 29 Frage 104). Diese Erklärung des Zeugen I.________ ist durchaus nachvollziehbar und auch glaubhaft. Dies umso mehr, als sich der Vorderrichter bereits vorgängig der „spontanen“ Aussagereaktion beim Zeugen I.____