_ besucht. Auf die Frage, ob sie über „heute“ gesprochen hätten, erwiderte die Zeugin, sie hätten nur gesagt, dass sie hier seien, und gefragt, ob sie (die Privatkläger) den Grund hierfür wüssten. Es sei erwidert worden, dass der Privatkläger und der Beschuldigte wegen des Hausverbots streiten würden (Viact. 29 Fragen 120 ff. und 146). Eine Bestätigung, dass die Zeugen I.________ von den Privatklägern hinsichtlich ihrer bevorstehenden Befragungen instruiert worden wären oder sich mit den Privatklägern abgesprochen hätten, lässt sich ihren Antworten entgegen der Behauptung der Verteidigung nicht entnehmen (vgl. Vi-act. 29 Fragen 89 ff. und 131 ff.).