Intrigen und Unwahrheiten verbreitet. Sie denke, der Grund für das Hausverbot sei die fehlende Einigung im Bistro zwischen ihm und ihnen gewesen; der Beschuldigte habe sie nicht mehr sehen wollen. Sie hätten das Gespräch mit ihm gesucht, als sich das Bistro wirtschaftlich nicht mehr gerechnet habe. Betreffend Konzeptänderung hätten sie unterschiedliche Meinungen gehabt. Als die Frau des Beschuldigten sich im Bistro nicht schön über den Privatkläger und ihre Art, dieses zu führen, geäussert habe, hätten sie beschlossen, dass es keinen Sinn mehr habe (vgl. Vi-act. 29 Fragen 49 und 66 ff.).