Beendigung des Mietverhältnisses seien wirtschaftlicher Art gewesen und die Gespräche über Strategieveränderungen seien stehen geblieben. Schliesslich hätten zwei Stammgäste und eine Serviertochter ihn darüber informiert, dass die Ehefrau des Beschuldigten sehr negativ über ihn gesprochen habe. Sie hätten dann entschieden, dass es keinen Sinne mehr mache (vgl. Vi-act. 29 Fragen 18 und 35 ff.). Auch die Privatklägerin führt aus, es sei nicht zutreffend, was der Beschuldigte ihrem Mann im Hausverbot vorwerfe. Ebenso wenig hätten sie beim Ehepaar I.________ Intrigen und Unwahrheiten verbreitet.