Als der Beschuldigte ihn dann aufgefordert habe, zu ihm zu kommen und ihm zu erklären, was er den anderen Leuten über ihn erzählen würde, habe es ihm gereicht. Er habe nicht diskutieren wollen, weil es nichts gebracht hätte. Er habe keine Lust mehr gehabt, alle zwei, drei, vier Wochen Schreiben mit irgendwelchen Anschuldigungen zu erhalten. Die Anschuldigungen seien völlig haltlos und er habe nichts gemacht. Er wisse auch nicht, was gemeint sei mit dem Vorwurf, bei den neuen Betreibern der „G.________“ Intrigen und Unwahrheiten verbreitet zu haben, und bestreite dies völlig. Die Gründe für die Kantonsgericht Schwyz 8