_ verkracht und diese diskreditiert habe, aktiv die Zusammenarbeit der Gewerbetreibenden im F.________ torpediert und bei der Mieterschaft Unmut geschaffen habe, ein Hausverbot gegen einen ihm nicht genehmen Stammgast erlassen und massive Vorwürfe gegenüber ehemaligen Mitarbeitern und Gästen des Bistros erhoben sowie versucht, für von ihm verursachte Schäden (beschädigter Induktionsherd) nicht aufkommen zu wollen, und durch sein Benehmen den Kantonsgericht Schwyz 7