Er verweist anlässlich der Berufungsverhandlung explizit auf die Ausführungen in der Eingabe vom 23. Mai 2016 an die Staatsanwaltschaft (KG-act. 10, Beilage 1, S. 3), wonach der Privatkläger sich jeder Teilnahme an Gesprächen zur Beseitigung von Differenzen und kritischen/unwahren Aussagen verweigert und den Beschuldigten wahrheitswidrig beschuldigt habe, mit Verboten (Grill- und Dartverbot) für den Untergang des Bistros verantwortlich zu sein, der Privatkläger sich mit Stammkunden des Bistros und des F.________ verkracht und diese diskreditiert habe, aktiv die Zusammenarbeit der Gewerbetreibenden im F.__