a StPO eine angemessene Entschädigung seiner Aufwendungen für die Ausübung der Verfahrensrechte auszurichten. Kantonsgericht Schwyz 3 Gleichzeitig ersuchte er um 23 Zeugenbefragungen. C. Weder die Anklagebehörde noch die Privatkläger erhoben Anschlussberufung (KG-act. 5). Mit Vorladung vom 29. März 2018 lehnte die Gerichtsleitung die Befragung der 23 offerierten Zeugen einstweilen ab (KG-act. 8).