46 Abs. 1 Satz 2 StGB ist aber in sinngemässer Anwendung von Art. 49 StGB aus der zu widerrufenden (30 Tagessätze) und der neuen Geldstrafe (60 Tagessätze) zu Gunsten des Beschuldigten (Art. 2 Abs. 2 StGB) eine Gesamtstrafe zu bilden, weil die beiden Strafen gleicher Art sind. Die Verteidigung hält insgesamt rund 70, die Kantonsgericht Schwyz 8