Ausserdem sei der bedingte Vollzug der Vorstrafe nicht zu widerrufen. Die Staatsanwaltschaft March beantwortete die Berufung am 17. Oktober 2017 mit dem Antrag, diese abzuweisen (KG-act. 12). Die Parteien nahmen zur Anwendung des per 1. Januar 2018 revidierten Art. 46 Abs. 1 StGB Stellung (KG-act. 14 ff.). 3. Der Beschuldigte macht geltend, in parallelem Kolonnenverkehr regelkonform an drei Personenwagen auf der Überholspur rechts auf der Normalspur vorbeigefahren zu sein. Die ersten beiden Personenwagen hätten in Kantonsgericht Schwyz 3