1. Mit Strafbefehl vom 6. Juni 2016 befand die Staatsanwaltschaft March den Beschuldigten im Wesentlichen gestützt auf ein Polizeivideo (U- act. 8.1.03) der mehrfachen vorsätzlichen groben Verkehrsregelverletzung schuldig. Dem Beschuldigten wird vorgehalten, am Montag, 28. März 2016, zwischen 16.12 Uhr und 16.14 Uhr, auf der Autobahn A 3 in Fahrrichtung Zürich auf seinem Motorrad Honda drei Personenwagen rechts überholt und zweimal mit 120-130 km/h nur Abstände von ca. 12 bzw. 15 Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten zu haben (U-act. 14.1.01). Dagegen erhob der Beschuldigte Einsprache (U-act. 14.1.03). Die Staatsanwaltschaft befragte ihn (U-act.