betreffend versuchte sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornografie, BetmG und Einziehung (Berufung gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 31. März 2017);- hat der Kantonsgerichtspräsident, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass der amtliche Verteidiger gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 31. März 2017 innert Frist am 13. April 2017 Berufung angemeldet hat (Art. 399 Abs. 1 StPO); - dass das begründete Urteil am 27. Juni 2017 zum Versand gekommen ist;