hat der Kantonsgerichtspräsident, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass die Staatsanwaltschaft March gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 6. April 2017 innert Frist am 11. April 2017 Berufung angemeldet hat (Art. 399 Abs. 1 StPO); - dass das begründete Urteil am 23. Mai 2017 zum Versand gekommen ist; - dass die Staatsanwaltschaft March mit Schreiben vom 29. Mai 2017 dem Kantonsgericht den Rückzug der angemeldeten Berufung bekannt gegeben hat (KG-act. 3);