In teilweiser Gutheissung der Berufung wird das angefochtene Urteil mit Ausnahme des Einstellungsbeschlusses aufgehoben und wie folgt ersetzt: 1. A.________ wird schuldig gesprochen: a) der mehrfachen Vergewaltigung im Sinne von Art. 190 Abs. 1 StGB zum Nachteil von E.________ und D.________, b) der sexuellen Nötigung im Sinne von Art. 189 Abs. 1 StGB zum Nachteil von D.________ und