Ihre konstanten Erklärungen bezüglich ihrer Erwartungen und Hoffnungen auf eine tragfähige Beziehung zu dem durch eine seriöse Agentur vermittelten Beschuldigten überzeugen die Strafkammer, dass sie, entgegen der wohl üblichen Erwartung, den Kontakt zum Beschuldigten nicht sofort abbrach, sondern sich weitere Male mit ihm traf und sogar später in Geschlechtsverkehr auf dem Boot einwilligte. Es mag sein, dass die Zugabe späteren einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs nicht ohne Weiteres die Aufrichtigkeit der Zeugin belegt, da ein Vorwurf mehrfacher Vergewaltigungen auf Bootsfahrten, die in aller Öffentlichkeit angetreten wurden, kaum glaubwürdig gewesen wäre.