Daran ändert nichts, dass ihre Muttersprache nicht Deutsch ist und sie Fragen und Aussagen ab und zu nicht den gängigen Sinn zumisst (vgl. etwa U- act. 10.2.17 Nr. 28 f. sowie unten E. 3.c). Beeinflussungen durch Drittperso- Kantonsgericht Schwyz 7