C. Am 24. Januar 2017 wurden die Parteien zur Berufungsverhandlung mit der persönlichen Befragung von E.________ als Zeugin und zu Stellungnahmen zum Beweisergebnis vorgeladen (STK 2017 2 KG-act. 3). D.________ ersuchte daraufhin um ihre Dispensation und den Ausschluss der Öffentlichkeit (KG-act. 4). Zufolge eines im Kantons St. Gallen hängigen Verfahrens betreffend Arztgeheimnisentbindung liess der Beschuldigte beantragen, die ehemalige Hausärztin und deren Assistentin als Zeuginnen zu befragen. Weiter verlangte er die Einvernahme von D.________ sowie die Aktennahme eingereichter Dokumente als Beweismittel (KG-act. 5).