7. Zufertigung an die kantonale Staatsanwaltschaft (1/A), den amtlichen Verteidiger (2/R), den Zivilkläger (1/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R) und die Vorinstanz (1/ü), sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/ES, mit den Akten), das Amt für Justizvollzug (1/R, zum Inkasso und Vollzug), die Kantonspolizei (1/R, mit Hinweis auf Ziff. 3), das Amt für Migration (1/A), die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv) und mit Formular an die KOST (Meldung Freispruch). Namens der Strafkammer Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Der Gerichtsschreiber Versand 14. August 2017