Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 6‘000.00 (inkl. Kosten des zweiten Rechtsgangs von Fr. 1‘000.00 und der Anklagevertretung von Fr. 1‘500.00, ohne Kosten der amtlichen Verteidigung) werden in einem Kostenanteil von Fr. 300.00 an ersten Rechtsgang dem Beschuldigten auferlegt und gehen im Übrigen (Fr. 5‘700.00) zu Lasten des Staates.